Wir übernehmen die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und beraten Sie sicherheitstechnisch.

 

Dadurch werden die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen aus Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, BGV A1 und weiterer Vorschriften erfüllt.

Als Grundlage der Beratungszeit dient die BGV A2 und ermöglicht, je nach Betriebsgröße und Berufsgenossenschaft, eine Grund- und Bedarfsbetreuung.

Alle Begehungen und Beratungen werden dokumentiert und dienen zur Vorlage - nach Aufforderung - bei der Berufsgenossenschaft und Behörden.

Zu unseren Aufgaben zählt auch die Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen, Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss, Erstellung des Explosionsschutzdokumentes und viele weitere Leistungen im Bedarfsfall.

 

Wir übernehmen alle Tätigkeiten einer Sicherheitsfachkraft im Rahmen der vorgeschriebenen Einsatzzeiten Ihrer Branche:

 

 

  • Gefährdungs- und Belastungsanalysen
  • Mitarbeiterunterweisungen
  • Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Erstellung des Gefahrstoffkatasters
  • Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Beratung und Durchführung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement
  • Auswahl und Erprobung von persönlicher Sicherheitsausrüstung